Markenfarbstreit vor höchster Instanz

Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit beschäftigt derzeit den Bundesgerichtshof: Die Baumarktkette Obi verteidigt ihren charakteristischen Orangeton gegen Ansprüche der Konkurrenten Hornbach und Globus. Im Kern geht es darum, ob die intensive Orange-Farbe als Marke geschützt werden kann – eine Frage, die für die gesamte Handelsbranche von Bedeutung ist.

Obi beansprucht die Farbmarke bereits seit Jahren und nutzt das »Obi-Orange« als zentrales Erkennungsmerkmal in Werbung, Geschäftsausstattung und an den Filialen. Der Hersteller argumentiert, dass die Farbe aufgrund ihrer langjährigen und intensiven Nutzung eine hohe Wiedererkennungsfunktion besitzt und somit schutzwürdig ist. Hornbach und Globus hingegen bestreiten diese Auffassung und sehen in dem Schutzanspruch eine ungerechtfertigte Monopolisierung einer Grundfarbe.

Gutachter uneins über die Schutzfähigkeit

Besonders interessant ist ein Detail des Verfahrens: Beide Seiten haben Sachverständigengutachten eingereicht, die zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen. Während das eine Gutachten die Markenreife des Orangetons bestätigt, kommt das andere zu gegenteiligen Schlussfolgerungen. Dies unterstreicht die Komplexität der rechtlichen Bewertung und zeigt, dass selbst Fachleute sich in dieser Frage nicht einig sind.

Farbmarken gelten rechtlich als schwierig zu schützen, da Gerichte befürchten, dass einzelne Unternehmen damit Farben zu monopolisieren könnten, die auch andere Anbieter nutzen möchten. Der Bundesgerichtshof muss daher abwägen zwischen dem berechtigten Markenschutz eines Unternehmens und dem Interesse der Konkurrenz an Gestaltungsfreiheit.

Bedeutung über die Baubranche hinaus

Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Branchen haben. Bekannt ist beispielsweise die traditionsreiche Schokoladenfarbe »Milka-Lila« oder die Farben von Energydrink-Marken. Eine klare Entscheidung des Bundesgerichtshofs würde Rechtssicherheit schaffen und damit auch anderen Unternehmen helfen, ihre Farbidentitäten besser zu schützen – oder eben nicht.